Was ist SPF?

Der festgestellte "Sonderpädagogische Förderbedarf" ist die Voraussetzung für besondere schulische Fördermaßnahmen. So verschieden wie die notwendigen Fördermaßnahmen sind auch die Ursachen, die zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs führen.

Die häufigsten Ursachen sind

  • massive Entwicklungsverzögerungen
  • Lernbehinderung
  • Verhaltensbehinderung
  • Sinnesbehinderungen
  • körperliche Behinderungen
  • geistige Behinderung

Der sonderpädagogische Förderbedarf ist auf keinen Fall gleichzusetzen mit schulischen Problemen in einem Fach, die durch Nachhilfe positiv beeinflusst werden können.
Zudem ist jede Schule verpflichtet, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Förderung auszuschöpfen, bevor die Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beantragt wird.
Konsequenzen, die ein festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf nach sich zieht

  • Die Schülerin/der Schüler wird in allen oder in den bescheidmäßig festgelegten Fächern nach dem Lehrplan der dem Förderbedarf entsprechenden Sonderschule unterrichtet. Im Großteil der Fälle ist das jener der Allgemeinen Sonderschule oder jener der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf.
  • Dadurch soll das Kind einen Unterricht erhalten, der methodisch und didaktisch die Situation des Kindes berücksichtigt und sicherstellt, dass Fördermaßnahmen, die auf die tatsächlichen Problembereiche des Kindes zielen, angeboten werden.
  • Im Zeugnis muss der Lehrplan, nach dem das Kind unterrichtet wird, und die Schulstufe vermerkt werden.
  • Ein Abschlusszeugnis nach dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule ermöglicht den Besuch einer Berufsschule.

Welche Schule kann ein Kind mit sonderpädagogischerm Förderbedarf besuchen?

Die Eltern haben folgende Wahlmöglichkeiten:

  1. Die Schülerin/der Schüler soll die Fördermaßnahmen im Rahmen eines inklusiven Unterrichts an der nächstgelegenen Volks- oder MS/AHS-Unterstufe, die diesem Förderbedarf gerecht werden kann, erhalten.
    Inklusiver Unterricht bedeutet einen gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder.
    Um diese Aufgabe besser erfüllen zu können, soll der Unterricht in möglichst vielen Stunden durch zwei Lehrpersonen erfolgen. Die zusätzlich eingesetzte Lehrperson sollte ausgebildete/r Sonderschullehrer/in sein.
    Die Anzahl der zusätzlichen Stunden (kein Rechtsanspruch) ist abhängig von der Anzahl der Kinder mit festgestelltem Förderbedarf und von der Art der Beeinträchtigung.
  2. Die Schülerin/der Schüler hat das Recht, eine der Beeinträchtigung entsprechende Sonderschule zu besuchen, um dort die nötigen Fördermaßnahmen zu erhalten.
    In der Regel ist das die nächstgelegene Allgemeine Sonderschule mit angeschlossenen Klassen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf.
    Für besondere Behinderungsformen gibt es Landessonderschulen.

Wichtige Rechte der Eltern:

  • Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs haben Sie das Recht, eine mündliche Verhandlung zu verlangen.
  • Sie können zusätzliche Gutachten beibringen.
  • Sie können gegen alle Bescheide Berufung einlegen.
  • Sie können die Form der schulischen Umsetzung des Förderbedarfs (Besuch einer Sonderschule oder Inklusion) wählen.
  • Sie können beantragen, dass der sonderpädagogische Förderbedarf neu überprüft und gegebenenfalls aufgehoben wird.

Bitte beachten Sie:

Ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht unabhängig von der besuchten Schule.
Informieren Sie sich über die verschiedenen Angebote und treffen Sie dann Ihre Entscheidung.
Überprüfen Sie immer wieder, ob der eingeschlagene Weg für Ihr Kind auch tatsächlich eine befriedigende Lösung darstellt.